Vidimation des Verzeichnisses der ehrenamtlich Tätigen im Dritten Sektor
23.01.2025
Das M.D. vom 06.10.2021 sieht in Art. 3 Abs. 1 vor, dass die Körperschaften des Dritten Sektors ein Verzeichnis der Freiwilligen, die ihre Tätigkeit nicht nur gelegentlich ausüben, einrichten und dafür sorgen, dass es entsprechend geführt wird.
Zuletzt aktualisiert: 15.07.2025, 12:21 Uhr