Müllbehälter künftig an den vorgesehenen Sammelstellen bereitstellen.
Ab sofort werden sowohl die Biomüllbehälter als auch die Restmüllbehälter an den dafür vorgesehenen Sammelstellen entleert.
Das bedeutet: Dort, wo eine Müllsammelstelle ausgewiesen und entsprechend gekennzeichnet ist, müssen sowohl die Biomüll- als auch die Restmüllbehälter ausschließlich an dieser Sammelstelle zur Entleerung bereitgestellt werden. Die Müllbehälter dürfen in diesen Bereichen nicht mehr vor dem eigenen Haus bzw. an einer anderen Stelle entlang der Straße bereitgestellt werden.
Dort, wo keine Müllsammelstelle definiert bzw. ausgewiesen wurde, bleibt die bisherige Regelung unverändert. In diesen Bereichen werden die Biomüll- und Restmüllbehälter weiterhin an der bisher üblichen Stelle entleert.
In jeder Straße bzw. in den entsprechenden Bereichen gibt es somit entweder eine oder mehrere festgelegte Sammelstellen oder – sofern keine Sammelstelle ausgewiesen ist – die bisherige Entleerungsstelle.
Es wird empfohlen, jeden Behälter mit dem eigenen Namen bzw. einer eindeutigen Kennzeichnung zu versehen, um Verwechslungen zu vermeiden.
Die festgelegten Sammelstellen entlang der Straßen und auf den Plätzen sind mit entsprechenden Hinweistafeln gekennzeichnet. Die genauen Standorte der Sammelstellen sind auf der Webseite der Gemeinde anhand eines roten Punktes ersichtlich (siehe Link).
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die Müllbehälter entsprechend den jeweiligen örtlichen Vorgaben bereitzustellen und damit zu einer reibungslosen und effizienten Müllsammlung beizutragen.
Die zentrale Unterscheidung ist damit klar: Sammelstelle vorhanden → beide Behälter dorthin; keine Sammelstelle → bisherige Stelle bleibt bestehen.
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