Das Dokument beinhaltet den Gemeinderatsbeschluss zur Festlegung der Hebesätze und Freibeträge der Gemeindeimmobiliensteuer
23.01.2025
Mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 5 vom 24.02.2026 wurden die Steuersätze und Freibeträge der Gemeindeimmobiliensteuer festgelegt.
Zuletzt aktualisiert: 12.03.2026, 15:49 Uhr