Dr. Karl Elsler

Der Gemeindesekretär ist ranghöchster Beamter der Gemeinde und untersteht in funktioneller Hinsicht dem Bürgermeister. Er wird vom Gemeinderat nach den Bestimmungen des einschlägigen Regionalgesetzes ernannt und muss in das entsprechende für die Provinz Bozen eingerichtete regionale Verzeichnis eingetragen sein.

Der Gemeindesekretär

  • beurkundet die Beschlüsse des Gemeinderates und des Gemeindeausschusses.
  • fungiert als oberster Vorgesetzter des Personals.
  • leitet die Ämter und die verschiedenen Dienstbereiche der Gemeinde.
  • führt die Maßnahmen durch, die im Rahmen der Gemeinde abzuwickeln sind.
  • ist für die den Beschlüssen vorangehende Verfahrensabwicklung verantwortlich, veranlasst die Veröffentlichung der Beschlüsse und deren Übermittlung an die Kontrollorgane und sorgt für die Durchführung der entsprechenden Folgemaßnahmen. erledigt die Aufgaben, die ihm vom Bürgermeister übertragen werden.
  • erledigt die Aufgaben, die ihm vom Bürgermeister übertragen werden.
  • beurkundet auf Verlangen des Bürgermeisters die Verträge und Rechtsakte.
  • nimmt die Pflichten in allen übrigen Aufgabenbereichen wahr, die ihm vom Gesetz und den Verordnungen sowie durch die Satzung der Gemeinde Terlan übertragen sind.

Beauftragungen

Gemeindesekretär seit 01.05.2001

Organisation

Lageplan

NIEDERTHORSTRASSE 1, 39018 TERLAN

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 20.03.2024, 16:17 Uhr